Das Gutachten bringt Ihnen Sicherheit beim Kauf und Verkauf
Einer der wichtigsten Punkte beim Immobilienverkauf beziehungsweise Immobilienkauf ist die Preisfindung. Wir unterstützen Sie durch die Erstellung eines professionellen Gutachtens. Der zu empfehlende Kaufpreis wird anhand der Wertermittlungsordnung (WertV) sowie den aktuell gültigen Wertermittlungsrichtlinien (WertR) bestimmt. Entscheidend für den Immobilienwert sind vor allem die Größe, die Lage, die Ausstattung und der Zustand. Alle relevanten Informationen werden bei einem Vor-Ort-Termin sowie der Recherche in den Gebäudeunterlagen (beispielsweise über den Grundriss) und die Analyse des örtlichen Immobilienmarktes erlangt.
Das Immobiliengutachten ist für vielerlei Zwecke erforderlich:
Bestimmung des:
- Verkehrswertes
- Versicherungswertes
- Beleihungswertes
- Gebäudewert für das Zwangsversteigerungsverfahren
Berechnung des:
- Wertes einer Grunddienstbarkeit
- Zugewinns einer Ehegemeinschaft
- Wertes bei einer Ehegemeinschaft
- Wertes eines Erbbaurechts
- Wertes bei einer Erbengemeinschaft
- Wertes eines Nießbrauchrechts
Wie wird das Gutachten erstellt?
Die Wertermittlungsverordnung definiert drei normierte Verfahren:
1. Ertragswertverfahren (§ 15 bis 20 WertV)
Das Ertragswertverfahren eignet sich für Renditeobjekte. Der Wert wird auf Grundlage des erzielbaren Gewinns bestimmt. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Rendite durch die Objekte, beispielsweise durch die Verpachtung, erzielt werden kann. Der Ertragswert ist der Barwert der zukünftigen Überschüsse aus Aufwand und Ertrag. Wir bewerten für Sie u.a. Geschäftswohngrundstücke, Mietwohngrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und Sonderimmobilien.
2. Vergleichswertverfahren (§ 13 bis 14 WertV)
Die Basis für die Ermittlung des Verkehrswertes der Immobilie bilden reale und vergleichbare Immobilien. Zur Durchführung sind umfangreiche Marktkenntnisse sowie die entsprechenden Datenmengen erforderlich. Die betrachteten Gebäude müssen in allen relevanten Punkten übereinstimmen. Sowohl die Größe und die Lage als auch die Ausstattung und die Bodenbeschaffenheit werden berücksichtigt.
3. Sachwertverfahren (§ 21 bis 25 WertV)
Für das Sachwertverfahren wird die Frage gestellt, welche Kosten bei einem Neubau des Gebäudes entstehen würden. Laut Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist nicht die Rekonstruktion sondern der Ersatz gemeint.
Wie berechnet sich das Honorar?
Die Entlohnung richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (Fassung 11/2009 u. 06/2014). Sie haben die Möglichkeit, ein Tabellenhonorar nach der Honorartabelle oder ein Zeithonorar nach Stunden zu vereinbaren. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, welches das spezifische Anforderungsprofil berücksichtigt. Im Rahmen der Wertermittlung berücksichtigen wir den regionalen Immobilienmarkt und führen umfangreiche Recherchen durch. Das Mindesthonorar für ein vollständiges Verkehrswertgutachten beträgt 1.580 Euro netto zuzüglich Nebenkosten, Auslagen und der gültigen Mehrwertsteuer (19 Prozent).
Die Vorteile eines Gutachtens
Der Marktwert von Immobilien ist zeitlichen Schwankungen unterlegen. Modernisierungsarbeiten, Inflation und Änderungen in der näheren Umgebung sorgen dafür, dass der heutige Gebäudewert nicht mit dem Wert vor einigen Jahren oder Jahrzehnten gleichgesetzt werden kann. Planen Sie den Immobilienkauf- beziehungsweise verkauf, dann benötigen Sie aktuelle Werte, die wir Ihnen gerne liefern. Sie profitieren von unserer neutralen, unabhängigen und objektiven Ermittlung, sodass Sie Sicherheit gewinnen. Das Immobilienwertgutachten schützt Ihr Kapital, sei es beim Kauf oder beim Verkauf.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles und verbindliches Angebot bezüglich des Immobilienwertgutachtens.