Mieter und Käufer haben mit dem Energieausweis die Möglichkeit, den Energiebedarf oder -verbrauch verschiedener Gebäude unkompliziert miteinander zu vergleichen. Für Hausbesitzer ist der Energieausweis eine Orientierungshilfe und ein optimaler Einstieg in die energetische Modernisierung ihres Gebäudes. Wird die Immobilie neu vermietet, verkauft oder verpachtet, ist der Hauseigentümer verpflichtet, den Kauf- oder Mietinteressenten einen Energieausweis auf Nachfrage vorzuzeigen.
Es gibt zwei Arten des Energieausweises: Den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis legt lediglich die Verbrauchswerte der vergangen Jahre zugrunde, die stark vom Verhalten der Bewohner abhängen. Zur Ausstellung berechnet ein Energieberater anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten den Energiebedarf – unabhängig vom Nutzerverhalten. Der energetische Zustand des Hauses sowie mögliche Sanierungsmaßnahmen, mit denen der Zustand verbessert und der Wert der Immobilie gesteigert werden kann, lassen sich so deutlich exakter mittels einer Farbscala darstellen.
Bewegen sich die Werte im roten Bereich, muss mit sehr hohen Heizkosten gerechnet werden. Liegen die Werte dagegen im grünen Bereich, werden diese vermutlich überschaubar bleiben.
Für Wohngebäude und Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit zwischen dem günstigen verbrauchsbasierten Energieausweis und dem aufwendigeren Bedarfsausweis. Wenn keine Verbrauchsdaten vorliegen muss ein Bedarfsausweis ausgestellt werden.
Ausnahmen:
Der Bedarfsausweis ist Pflicht im Fall von: Energetisch unsanierten Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohnungen und Bauantragstellung vor dem 1. Nov. 1977.
Verbrauchsausweis Wohngebäude:
1- 2 Familienhaus. : € 149
3- 6 Familienhaus: : € 299
ab 6 Einheiten: : € 349
Bedarfsausweis Wohngebäude:
€ 429
Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude:
€ 495
*Alle Preise verstehen sich inkl. Anfahrt und Mehrwertsteuer
Für die Erfassung eines Verbrauchausweises lassen Sie uns bitte folgenden Datenerfassungsbogen ausgefüllt zu kommen:
Richten Sie hier Ihre Anfrage an uns:
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